Neuer Schwerbehindertenausweis ab 01.01.2013

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 28. März 2012 eine Ände­rung der Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis-Ver­ord­nung beschlos­sen. Die  Zustim­mung des Bun­des­ra­tes ist erfolgt.  Ab dem 1. Janu­ar 2013 wird es damit mög­lich sein, den Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis als Plas­tik­kar­te auszustellen.

Der bis­her aus­ge­stell­te Papier­aus­weis hat das rela­tiv gro­ße For­mat von 13,5 mal 9,5 Zen­ti­me­ter. Künf­tig wird der Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis in Plas­tik gefer­tigt und das­sel­be klei­ne For­mat haben wie der neue Per­so­nal­aus­weis, der Füh­rer­schein und Bank­kar­ten. Er wird damit benut­zer­freund­li­cher. Außer­dem ent­hält er den Nach­weis der Schwer­be­hin­de­rung erst­mals auch in eng­li­scher Spra­che. Für Blin­de wird die Buch­sta­ben­fol­ge sch-b-a in Braille­schrift auf­ge­druckt, damit die­se Men­schen ihren neu­en Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis bes­ser von ande­ren Kar­ten glei­cher Grö­ße unter­schei­den können.

Die mit dem Aus­weis ver­bun­de­nen Rech­te blei­ben unver­än­dert. Der neue Aus­weis kann ab dem 1. Janu­ar 2013 aus­ge­stellt wer­den. Den genau­en Zeit­punkt der Umstel­lung legt jedes Bun­des­land für sich fest. Spä­tes­tens ab dem 1. Janu­ar 2015 wer­den jedoch nur noch die neu­en Aus­wei­se ausgestellt.

Die vor­han­de­nen alten Aus­wei­se blei­ben bis zum Ablauf ihrer Gül­tig­keits­dau­er gül­tig. Alle Nach­teils­aus­glei­che kön­nen auch mit den alten Aus­wei­sen in Anspruch genom­men werden.

Quel­le: BMAS