Erstattung zu Unrecht erhaltener Leistungen

LSG Halle: Zu Unrecht ausgezahlte Alg-II-Leistungen auch bei Behördenfehler zu erstatten">LSG Halle: Zu Unrecht ausgezahlte Alg-II-Leistungen auch bei Behördenfehler zu erstatten

Mit rechts­kräf­ti­ger Ent­schei­dung vom 04.10.2012 (Az. L 5 AS 18/09) hat das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Sach­­sen-Anhalt klar­ge­stellt, dass der­je­ni­ge, der sich im Kla­ren dar­über ist, dass er zu Unrecht Hartz-IV-Leis­­tun­­gen erhält oder erhal­ten hat, die unrecht­mä­ßi­gen Zah­lun­gen auch dann zurück­er­stat­ten muss, wenn die Fort­zah­lung der staat­li­chen Hilfeleistungen [ … ]