Integrationsunternehmen

„Motivationszuwendung“ ist kein Einkommen">Motivationszuwendung“ ist kein Einkommen

Bezieht ein Sozi­al­hil­fe­emp­fän­ger zusätz­lich gerin­ge Zuwen­dun­gen der Wohl­fahrts­pfle­ge, gel­ten die­se nicht als Ein­kom­men. „Moti­va­ti­ons­zu­wen­dung“ bezeich­net Zah­lun­gen von so genann­ten Inte­gra­ti­ons­un­ter­neh­men an Sozi­al­hil­fe­emp­fän­ger, damit die­se an Maß­nah­men zur Ein­glie­de­rung in den Arbeits­markt teil­neh­men. Im vor­lie­gen­den Fall wur­den einem psy­chisch kran­ken Emp­fän­ger von Sozi­al­hil­fe­leis­tun­gen sei­ne Moti­va­ti­ons­zu­wen­dun­gen für [ … ]