LSG Halle: Zu Unrecht ausgezahlte Alg-II-Leistungen auch bei Behördenfehler zu erstatten
Mit rechtskräftiger Entscheidung vom 04.10.2012 (Az. L 5 AS 18/09) hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt klargestellt, dass derjenige, der sich im Klaren darüber ist, dass er zu Unrecht Hartz-IV-Leistungen erhält oder erhalten hat, die unrechtmäßigen Zahlungen auch dann zurückerstatten muss, wenn die Fortzahlung der staatlichen Hilfeleistungen auf einem Behördenfehler beruhte.