Mehr Geld für Harz-IV-Empfänger – Zum 01.01.2012 steigen Regelleistungen um 2,1 %
Der Bundesrat hat am 12.10.2012 der Erhöhung der Regelsätze für die rund 6,1 Mio. Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt. Der monatliche Regelsatz steigt Anfang 2013 für einen Single um 8 € auf 382 €. Erstmals nach der Hartz-Reform von 2010 werden auch die Sätze für ältere Kinder von Langzeitarbeitslosen aufgestockt.
Ab dem 01.01.2013 ergeben sich folgende neue Regelleistungen:
- für Partner je 345 € (plus je 8 €),
- für Kinder von 0 bis 6 Jahren 224 € (plus 5 €),
- für Kinder von 7 bis 14 Jahren 255 € (plus 6 €) und
- für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren 289 € (plus 6 €).
Quelle: Bundesrat, Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Vomhundertsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2013 v. 20.09.2012 (RBSFV 2013), BT-Drucksache 553/12
Anmerkungen:
Die Regelsätze werden jeweils zu Jahresbeginn entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Preisen und entsprechend dem Rentenniveau angepasst. Der anhaltenden Kaufkraftverlust – vor allem angesichts der zuletzt stark gestiegenen und weiter steigenden Energiepreise – gleicht die Anhebung jedoch nicht aus.
Die Regelsätze der 6- bis 18-Jährigen waren nach der SGB II-Reform von 2010 von der jährlichen Anpassung ausgeschlossen, da sie nach Berechnung der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt zu hoch angesetzt waren. Dieser «Überhang» wurde mit den Erhöhungen 2011 und 2011 verrechnet und ist nun abgetragen.