Härtefall

Grundsicherung für Studenten im Urlaubssemester

Wer­den Stu­den­ten vor­über­ge­hend vom Stu­di­um beur­laubt, haben sie unter Umstän­den Anspruch auf Leis­tun­gen zur Siche­rung des Lebens­un­ter­halts. Der zügi­ge Abschluss ihres Stu­di­ums hat heu­te für die meis­ten Stu­den­ten Prio­ri­tät. Es kann aber hin und wie­der nötig sein, ein Urlaubs­se­mes­ter ein­zu­le­gen. Die Grün­de dafür sind vielfältig: [ … ]