Vertragsarztrecht
Beratung und Vertretung in vertrags(zahn-)ärztlichen Angelegenheiten
Für die Mehrzahl der niedergelassenen Ärzte ist das Vertragsarztrecht nach wie vor von erheblicher Bedeutung. Einerseits sind über 90 Prozent aller Patienten gesetzlich krankenversichert. Andererseits enthält gerade das im Sozialgesetzbuch geregelte Vertragsarztrecht eine Vielzahl von unterschiedlichsten und teilweise komplizierten Rechtsvorschriften zu den Rechte und Pflichten, die sich aus der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ergeben. Die sich für den einzelnen Vertragsarzt daraus ergebenden Schwierigkeiten werden durch häufige gesetzgeberische Änderungen und Wandelungen noch verstärkt.
Wir beraten und vertreten Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie z.B. Psychotherapeuten, auf dem gesamten Gebiet des Vertragsarztrechts. Insbesondere in den folgenden Bereichen:
- vertragsärztliche Zulassung (insbes. Sonderbedarfs- und Nachfolgezulassung, Entziehung der Zulassung)
- Niederlassung am Krankenhaus
- Ermächtigung von Krankenhausärzten
- Disziplinarverfahren
- Plausibilitätsverfahren
- Wirtschaftlichkeitsprüfung mit Honorar- und Abrechnungsangelegenheiten
- Kooperationen mit anderen Leistungserbringern/MVZ
- Ärzteanstellung in offenem/geschlossenen Planungsbereich
- Integrierte Versorgung
- Übertragung des Vertragsarztsitzes
- Gestaltung von Gemeinschaftspraxis- und Praxisgemeinschaftsverträgen
Sprechen Sie uns an!
Möchten Sie unsere anwaltliche und fachanwaltliche Beratung/Vertretung bei Fragen und Problemen zu vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns zur Vereinbarung eines Termins an oder nutzen die Online-Kontaktmöglichkeit:
Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen. In einem ersten Telefonat oder auch per E-Mail können wir klären, wie bei Ihrem Sachverhalt am besten vorzugehen ist, welche Unterlagen wir benötigen, welche Kosten entstehen und vereinbaren ggf. einen Beratungstermin.