Krankenversicherungsrecht
Ansprüche im Krankheitsfall
Die Leistungsansprüche der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV) sind ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Im Krankheitsfall steht Ihnen als gesetzlich Versicherte/r eine Vielzahl von Leistungsansprüchen zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie unkompliziert und bundesweit in allen Fragen zu Ihren Leistungsansprüchen im Krankheitsfall, wie z.B. zu Ansprüchen auf:
- ambulante ärztliche/zahnärztliche Behandlung
- Krankenhausbehandlung
- Kostenübernahme bei neuen Behandlungsmethoden
- Versorgung mit Arzneimitteln
- Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
- Psycho- und Soziotherapie
- häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- künstliche Befruchtung (Reproduktion, In-vitro-Fertilisation)
- Rehabilitation
- Hospizbetreuung
- Fahrkosten
- Krankengeld
- Kuren
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Auslandsbehandlung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich in der Praxis nicht nur auf das Leistungsrecht, sondern zunehmend auch auf das Beitragsrecht der in der gKV Versicherten. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit in allen Fragen zum Beitragsrecht der gKV. Insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
- Bemessung der Beitragshöhe
- beitragsfreie Familienversicherung
- freiwillige Weiterversicherung
- Anrechnung von Einmalzahlungen
- Versicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
- Kündigung und Krankenversicherungswechsel
Warum und wann zum Anwalt?
Hinsichtlich der Frage, wann einen Anwalt eingeschaltet werden sollte, gibt es eigentlich nur eine Antwort: So früh wie möglich! Denn es geht um Ihre Gesundheit und – in Beitragsstreitigkeiten – um Ihr Geld. Medizinisch lässt sich oft nur unvollständig und aufwendig nachholen, was zu einem früheren Zeitpunkt versäumt wurde. Ein Abwarten bis zum Gerichtsverfahren ist daher nicht anzuraten. Eine frühzeitige Investition in die überschaubaren Kosten des Rechtsanwaltes kann sich später um ein Vielfaches für Sie bezahlt machen.
Die Frage der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung bei einer Auseinandersetzung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ist allerdings nicht pauschal zu beantworten. Nachfolgend einige Gründe, die aus unserer Sicht für eine anwaltliche Vertretung sprechen und zeigen unsere Hilfemöglichkeiten auf.
Notwendigkeit
- Sie haben das Gefühl, dass mit Ihrer Angelegenheit etwas „schief“ laufen könnte,
- die Zuständigkeit Ihrer Krankenkasse ist ungeklärt,
- Ihre Beschwerden werden nicht ernst genommen,
- Ihr Sachbearbeiter gibt hinhaltende Auskünfte oder ist schwer erreichbar,
- angemeldeten Ansprüche (z. B. Krankengeld, Heilmittelerstattung, Kuren, häusliche Krankenpflege o. ä.) werden nur schleppend bearbeitet,
- Ihr Sachbearbeiter hält Zusagen nicht ein oder deren Umsetzung wird mit Hinweis auf Dritte verzögert oder
- es stehen Leistungsansprüche in erheblichem Umfang in Frage.
Möglichkeiten
- Akteneinsicht zur Klärung, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt sind und alles Notwendige veranlasst ist.
- Sicherstellung vollständiger Sachverhaltsfeststellung und zeitgerechter Veranlassung aller erforderlichen Maßnahmen.
- einstweilige Anordnung oder Untätigkeitsklage zur Beschleunigung oder Optimierung Ihrer Angelegenheit.
- Dezidierte Überprüfung der Argumente der Krankenkasse durch unser breites Erfahrungsspektrum in medizinischer und rechtlicher Hinsicht.
- Sachgerechte Erwiderung zu oberflächlichen oder fehlerhafte Einwendungen oder Gutachten (z. B. „Hinweis auf entgegenstehende medizinische Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK)“) aufgrund langjähriger Berufserfahrung und Netzwerk kompetenter Ärzte und Gutachter.
- Sicherstellung einer sachgerechten Einordnung Ihrer Ansprüche im Antrags-, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
- Kompetente Einschätzung Ihrer Lage oder fachkundiger Rat in jeder Phase Ihrer krankenversicherungsrechtlichen Angelegenheit.
Sprechen Sie uns an!
Ob Sie Anspruch auf Sozialleistungen haben bzw. Ihnen zustehende Leistungen richtig berechnet wurden, bedarf der Einschätzung eines spezialisiert tätigen Rechtsanwalts. Wir stehen Ihnen mit einem erfahrenen Team zur Seite und beraten bzw. vertreten Sie gern. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen persönlichen Besprechungstermin oder nutzen Sie unser Online-Kontakformular: