Krankenversicherungsrecht

Ansprüche im Krankheitsfall

Die Leis­tungs­an­sprü­che der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (gKV) sind ist im fünf­ten Buch des Sozi­al­ge­setz­bu­ches (SGB V) gere­gelt. Im Krank­heits­fall steht Ihnen als gesetz­lich Versicherte/r eine Viel­zahl von Leis­tungs­an­sprü­chen zur Ver­fü­gung. Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie unkom­pli­ziert und bun­des­weit in allen Fra­gen zu Ihren Leis­tungs­an­sprü­chen im Krank­heits­fall, wie z.B. zu Ansprü­chen auf:

  • ambu­lan­te ärztliche/zahnärztliche Behandlung
  • Kran­ken­haus­be­hand­lung
  • Kos­ten­über­nah­me bei neu­en Behandlungsmethoden
  • Ver­sor­gung mit Arzneimitteln
  • Ver­sor­gung mit Heil- und Hilfsmitteln
  • Psycho- und Soziotherapie
  • häus­li­che Krankenpflege
  • Haus­halts­hil­fe
  • künst­li­che Befruch­tung (Repro­duk­ti­on, In-vitro-Fertilisation)
  • Reha­bi­li­ta­ti­on
  • Hos­piz­be­treu­ung
  • Fahr­kos­ten
  • Kran­ken­geld
  • Kuren
  • Leis­tun­gen bei Schwan­ger­schaft und Mutterschaft
  • Aus­lands­be­hand­lung

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Unse­re anwalt­li­che Tätig­keit erstreckt sich in der Pra­xis nicht nur auf das Leis­tungs­recht, son­dern zuneh­mend auch auf das Bei­trags­recht der in der gKV Ver­si­cher­ten. Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie bun­des­weit in allen Fra­gen zum Bei­trags­recht der gKV. Ins­be­son­de­re in fol­gen­den Angelegenheiten:

  • Bemes­sung der Beitragshöhe
  • bei­trags­freie Familienversicherung
  • frei­wil­li­ge Weiterversicherung
  • Anrech­nung von Einmalzahlungen
  • Ver­si­che­rung bei gering­fü­gi­gen Beschäftigungsverhältnissen
  • Kün­di­gung und Krankenversicherungswechsel

Warum und wann zum Anwalt?

Hin­sicht­lich der Fra­ge, wann einen Anwalt ein­ge­schal­tet wer­den soll­te, gibt es eigent­lich nur eine Ant­wort: So früh wie mög­lich! Denn es geht um Ihre Gesund­heit und – in Bei­trags­strei­tig­kei­ten – um Ihr Geld. Medi­zi­nisch lässt sich oft nur unvoll­stän­dig und auf­wen­dig nach­ho­len, was zu einem frü­he­ren Zeit­punkt ver­säumt wur­de. Ein Abwar­ten bis zum Gerichts­ver­fah­ren ist daher nicht anzu­ra­ten. Eine früh­zei­ti­ge Inves­ti­ti­on in die über­schau­ba­ren Kos­ten des Rechts­an­wal­tes kann sich spä­ter um ein Viel­fa­ches für Sie bezahlt machen.

Die Fra­ge der Not­wen­dig­keit anwalt­li­cher Ver­tre­tung bei einer Aus­ein­an­der­set­zung mit einer gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ist aller­dings nicht pau­schal zu beant­wor­ten. Nach­fol­gend eini­ge Grün­de, die aus unse­rer Sicht für eine anwalt­li­che Ver­tre­tung spre­chen und zei­gen unse­re Hil­fe­mög­lich­kei­ten auf.

Notwendigkeit

  • Sie haben das Gefühl, dass mit Ihrer Ange­le­gen­heit etwas „schief“ lau­fen könnte,
  • die Zustän­dig­keit Ihrer Kran­ken­kas­se ist ungeklärt,
  • Ihre Beschwer­den wer­den nicht ernst genommen,
  • Ihr Sach­be­ar­bei­ter gibt hin­hal­ten­de Aus­künf­te oder ist schwer erreichbar,
  • ange­mel­de­ten Ansprü­che (z. B. Kran­ken­geld, Heil­mit­tel­er­stat­tung, Kuren, häus­li­che Kran­ken­pfle­ge o. ä.) wer­den nur schlep­pend bearbeitet,
  • 
Ihr Sach­be­ar­bei­ter hält Zusa­gen nicht ein oder deren Umset­zung wird mit Hin­weis auf Drit­te ver­zö­gert oder
  • es ste­hen Leis­tungs­an­sprü­che in erheb­li­chem Umfang in Frage.

Möglichkeiten

  • Akten­ein­sicht zur Klä­rung, ob Ihre Belan­ge aus­rei­chend berück­sich­tigt sind und alles Not­wen­di­ge ver­an­lasst ist.
  • Sicher­stel­lung voll­stän­di­ger Sach­ver­halts­fest­stel­lung und zeit­ge­rech­ter Ver­an­las­sung aller erfor­der­li­chen Maßnahmen.
  • einst­wei­li­ge Anord­nung oder Untä­tig­keits­kla­ge zur Beschleu­ni­gung oder Opti­mie­rung Ihrer Angelegenheit.
  • Dezi­dier­te Über­prü­fung der Argu­men­te der Kran­ken­kas­se durch unser brei­tes Erfah­rungs­spek­trum in medi­zi­ni­scher und recht­li­cher Hinsicht.
  • Sach­ge­rech­te Erwi­de­rung zu ober­fläch­li­chen oder feh­ler­haf­te Ein­wen­dun­gen oder Gut­ach­ten (z. B. „Hin­weis auf ent­ge­gen­ste­hen­de medi­zi­ni­sche Gut­ach­ten des Medi­zi­ni­schen Diens­tes der Kran­ken­kas­sen (MdK)“)  auf­grund lang­jäh­ri­ger Berufs­er­fah­rung und Netz­werk kom­pe­ten­ter Ärz­te und Gutachter.
  • Sicher­stel­lung einer sach­ge­rech­ten Ein­ord­nung Ihrer Ansprü­che im Antrags-, Wider­spruchs- und Gerichts­ver­fah­ren.
  • Kom­pe­ten­te Ein­schät­zung Ihrer Lage oder fach­kun­di­ger Rat in jeder Pha­se Ihrer kran­ken­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Angelegenheit.

Sprechen Sie uns an!

Ob Sie Anspruch auf Sozi­al­leis­tun­gen haben bzw. Ihnen zuste­hen­de Leis­tun­gen rich­tig berech­net wur­den, bedarf der Ein­schät­zung eines spe­zia­li­siert täti­gen Rechts­an­walts. Wir ste­hen Ihnen mit einem erfah­re­nen Team zur Sei­te und bera­ten bzw. ver­tre­ten Sie gern. Bit­te ver­ein­ba­ren Sie tele­fo­nisch einen per­sön­li­chen Bespre­chungs­ter­min oder nut­zen Sie unser Online-Kontakformular: