Regelaltersrente
ab 2012: Anhebung der Altersgrenzen nach RV-Altersrentenanpassungsgesetz v. 20.04.2007 (BGBl. 2007, 554 ff.)
Nach § 235 Abs. 2 SGB VI wird die Regelaltersgrenze für nach dem 31.12.1946 Geborene wie folgt angehoben: Für den Geburtsjahrgang erfolgt eine Anhebung um … Monate auf ein Renteneintrittsalters von 1947 1 65 Jahren und 1 Monat 1948 2 65 Jahren und 2 Monaten 1949 3 [ … ]