Abiturfeier
Kostenübernahme für Abiturfeier
Mit rechtskräftigem Urteil vom 11.01.2017 (S 12 AS 421/14) hat das Sozialgericht für das Saarland einem Abiturienten einen Anspruch auf Kostenübernahme für die Abiturfeier in Höhe von 100,00 € zuerkannt. Die Teilnahme an der Abiturfeier war nur möglich, wenn ein Unkostenbeitrag von 100,00 € gezahlt [ … ]