Abiturfeier

Kostenübernahme für Abiturfeier

Mit rechts­kräf­ti­gem Urteil vom 11.01.2017 (S 12 AS 421/14) hat das Sozi­al­ge­richt für das Saar­land einem Abitu­ri­en­ten einen Anspruch auf Kos­ten­über­nah­me für die Abitur­fei­er in Höhe von 100,00 € zuer­kannt. Die Teil­nah­me an der Abitur­fei­er war nur mög­lich, wenn ein Unkos­ten­bei­trag von 100,00 € gezahlt [ … ]