behindertengerecht

Kostenübernahme für Inklusion in Regelkita

Das Sozi­al­amt ist gesetz­lich ver­pflich­tet, die Betreu­ungs­kos­ten für ein behin­der­tes Kind in einer Regel­ki­ta zu über­neh­men. Eltern eines behin­der­ten Kin­des kön­nen in Sach­­sen-Anhalt ent­schei­den ob es einen inte­gra­ti­ven oder einen Regel­kin­der­gar­ten besu­chen soll. Das ist gesetz­lich gere­gelt. Wäh­len Sie für ihr Kind den Besuch eines [ … ]