Behinderungsfolgen

Wer bezahlt den Integrationshelfer für Behinderte?

Eltern eines behin­der­ten Kin­des haben Anspruch auf Über­nah­me der Kos­ten für sei­ne schu­li­sche Inte­gra­ti­on, ohne dafür ihr Ein­kom­men und Ver­mö­gen ein­set­zen zu müs­sen. Men­schen gel­ten in unse­rer Gesell­schaft als behin­dert, „wenn ihre kör­per­li­che Funk­ti­on, geis­ti­ge Fähig­keit oder see­li­sche Gesund­heit mit hoher Wahr­schein­lich­keit län­ger als sechs [ … ]