geringfügige Beschäftigung
BSG: keine KV Ermächtigung für nur geringfügig beschäftigte Krankenhausärzte">BSG: keine KV Ermächtigung für nur geringfügig beschäftigte Krankenhausärzte
Mit Urteil vom 20.03.2013, Az. B 6 KA 26/12 R, hat das Bundessozialgericht (BSG) festgestellt, dass die Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung eines Krankenhausarztes dann endet, wenn dieser seine Tätigkeit in der Klinik nur noch im Rahmen eines Minijobs ausübt. Kläger war zunächst als Leitender Krankenhausarzt tätig und nach [ … ]