KIFÖG
Kostenübernahme für Inklusion in Regelkita
Das Sozialamt ist gesetzlich verpflichtet, die Betreuungskosten für ein behindertes Kind in einer Regelkita zu übernehmen. Eltern eines behinderten Kindes können in Sachsen-Anhalt entscheiden ob es einen integrativen oder einen Regelkindergarten besuchen soll. Das ist gesetzlich geregelt. Wählen Sie für ihr Kind den Besuch eines [ … ]