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Grundsicherung: Schenkung unter Auflage ist kein Vermögen
Ist ein minderjähriger ALG II-Leistungsempfänger durch Schenkung Inhaber eines Sparkontos, das er laut Vereinbarung erst zu einem festgelegten Zeitpunkt nutzen darf, gilt dessen Guthaben nicht als Vermögen oder Einkommen. In einem aktuellen Fall klagten Mutter und Sohn, beide im ALG II-Leistungsbezug stehend, erfolgreich gegen das [ … ]