Patientenrechtegesetz
Patientenrechtegesetz: Neue Entscheidungsfrist für Krankenkassen
Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes am 26. Februar 2013 müssen Krankenkassen über Leistungsanträge spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden (§ 13 Abs. 3a SGB V). Ist für die Entscheidung die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MDK) oder eines psychotherapeutischen Gutachters [ … ]